Transparenz
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) gewähren der Hessischen Krebsgesellschaft e.V. Mittel zur Förderung von ambulanten Krebsberatungsstellen auf der Grundlage des § 65e SGB V.
Als Fördermittelempfänger sind wir verpflichtet, Transparenz über die von Krankenkassen/-verbänden und von der "GKV-Gemeinschaftsförderung" erhaltenen Mittel herzustellen.
Pauschalfördermittel: -
Projektfördermittel:
• TK Hessen: 92.860,00 €
Selbsthilfeprojekt "Genussvoll essen - Gestärkt gegen Krebs" im Jahr 2018
• TK Hessen: 75.456,00 €
Selbsthilfeprojekt "Genussvoll essen - Gestärkt gegen Krebs" im Jahr 2017
• TK Hessen: 41.010,30 €
Selbsthilfeprojekt "Genussvoll essen - Gestärkt gegen Krebs" im Jahr 2016