Transparenz

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) gewähren der Hessischen Krebsgesellschaft e.V. Mittel zur Förderung von ambulanten Krebsberatungsstellen auf der Grundlage des § 65e SGB V.

 

Als Fördermittelempfänger sind wir verpflichtet, Transparenz über die von Krankenkassen/-verbänden und von der "GKV-Gemeinschaftsförderung" erhaltenen Mittel herzustellen.

Pauschalfördermittel:  -

Projektfördermittel:

• TK Hessen: 92.860,00 €
   Selbsthilfeprojekt "Genussvoll essen - Gestärkt gegen Krebs" im Jahr 2018

• TK Hessen: 75.456,00 €
   Selbsthilfeprojekt "Genussvoll essen - Gestärkt gegen Krebs" im Jahr 2017

• TK Hessen: 41.010,30 €
  Selbsthilfeprojekt "Genussvoll essen - Gestärkt gegen Krebs" im Jahr 2016